Leserbrief: Kostenverschiebung vom Bund auf Kantone und Gemeinden!
16. April 2018
Die Ergänzungsleistungen (EL) garantieren die Existenzsicherung von über 300’000 Personen in der Schweiz. Die Ausgaben für die EL haben sich seit 2000 verdoppelt und steigen stetig an. Kostentreibend sind die Zunahme der Bezüger wegen der Demografie und der 5. IV-Revision. Die Finanzierung der EL erfolgt zu rund 70 Prozent durch die Kantone und zu rund 30 Prozent durch den Bund.
Die EL-Reform hat zum Ziel, das Kostenwachstum abzubremsen. Das bisherige EL-Niveau soll erhalten bleiben. Der Nationalrat hat jedoch ein Sparprogramm daraus gemacht. Es liegt nun am Ständerat in der Differenzbereinigung das Gesetz wieder auf die Zielgerade zu bringen.
Aus Sicht der CVP60+ ist es richtig, Vermögensschwellen einzuführen. Wer über 100’000 Franken (Ehepaare 200’000 Franken) Erspartes hat, erhält keine Ergänzungsleistungen. Der Wert der selbstbewohnten Liegenschaft wird dabei ausgeklammert.
Die Einführung tieferer Freibeträge auf dem Gesamtvermögen von 30’000 (Alleinstehende) und 50’000 (Ehepaare) ist sinnvoll.
Der Bezug von Alterskapital im obligatorischen Teil soll verboten werden. Damit kann das BVG-Kapital zu Vorsorgezwecken erhalten bleiben und damit seinem ursprünglichen Ziel dienen.
Ein Vorbezug von Kapital aus dem obligatorischen Teil des BVG bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist zu akzeptieren.
Eine Anpassung der maximalen Bruttomieten an das aktuelle Mietpreisniveau ist notwendig. Der Lebensbedarf für Kinder darf nicht gekürzt werden.
Die Senioren-Generation verlangt zudem klare Regeln für die Anrechnung eines Vermögensverzichts bei Schenkungen und Erbvorbezug.
Die EL-Revision darf nicht dazu führen, Leistungen auf die Sozialhilfe zu verschieben, welche ausschliesslich durch die Kantone und Gemeinden finanziert werden.
CVP 60+ Schweiz, Paul Niederberger