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JA zur BVG-Reform

JA zur BVG-Reform heisst Ja zur Stärkung der Altersvorsorge der Frauen und Ja zur Verbesserung der Arbeitsmarktfähigkeit älterer Mitarbeitenden

Die BVG-Reform, über die wir am 21. September abstimmen, bringt tiefere Sparbeiträge für ältere Mitarbeitende sowie eine Verbesserung der Vorsorge bei tiefen Einkommen und Teilzeitarbeit – das betrifft vor allem Frauen. Die Senkung des Umwandlungssatzes, der durch die längere Lebenserwartung bedingt ist, reduziert die systemfremde Umverteilung in der zweiten Säule von Arbeitnehmenden zu Rentnern und Rentnerinnen. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben jedoch eine berufliche Vorsorge, die über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausgeht, so dass die Reform auf ihre Renten keine direkten Auswirkungen hat. Der aktuell gesetzliche Umwandlungssatz von 6,8% betrifft nur ca. 12% der Erwerbstätigen. Die Senkung des Umwandlungssatzes auf 6% brächte ihnen Renteneinbussen, weshalb für die Übergangsgeneration grosszügige Kompensationen vorgesehen sind, damit das Rentenniveau erhalten bleibt. Alle Arbeitnehmenden und ihre Arbeitgeber finanzieren einen Teil des Rentenzuschlags für die Übergangsgeneration. Wer bereits eine Rente bezieht, ist von der Reform nicht betroffen.

 

Die Reform erfüllt das Versprechen, dass wir (Mitte-PolitikerInnen) bei der Erhöhung des Frauenrentenalters gegeben haben. Die AHV-Rente ist für Männer und Frauen gleich hoch. Beim BVG haben wir indes Handlungsbedarf. Frauen haben deutlich tiefere BVG-Renten, weil die berufliche Vorsorge mit der aktuellen Eintrittsschwelle und dem Koordinationsabzug auf Vollzeitstellen ausgerichtet ist. Mit der Senkung der Eintrittsschwelle und der Einführung eines lohnabhängigen Koordinationsabzuges (20% des Lohnes) kommen auch Teilzeiterwerbstätige und Arbeitnehmende mit tiefen Einkommen in die berufliche Vorsorge. Künftig werden rund 70’000 Erwerbstätige neu versichert sein.

 

Gegen die Reform haben die Gewerkschaften das Referendum ergriffen. Ihr Ziel ist klar die Schwächung der beruflichen Vorsorge, weil diese im Kapitaldeckungsverfahren finanziert ist. Jeder/ jede spart für sich, mitfinanziert von Arbeitgebern. Im Sparen sehen die Linken indes keine Tugend. Sie wollen das Umlagesystem, d.h. umverteilen und die AHV stärken. Interessant ist, dass die SP und die Gewerkschaften bei der Altersvorsorge 2020 (Abstimmung September 2017) eine Senkung des Umwandlungssatzes unterstützt haben. Nun schiessen sie aus allen Rohren dagegen mit dem perfiden, irreführenden Slogan «Nein zu mehr bezahlen für weniger Rente».

Bedauerlicherweise lehnen gewisse Branchen des Gewerbeverbandes wie GastroSuisse die Reform ebenfalls ab, aus Kostengründen. Sie wehren sich dagegen, dass sie für ihre Angestellten mehr BVG-Beiträge einzahlen müssten. Klar, wenn sich Angestellte in Tieflohnbranchen – namentlich Frauen – eine bessere zweite Säule ansparen können sollten, ist das nicht gratis zu haben. Es geht aber um die finanzielle Sicherheit im Alter und wer ein Leben lang gearbeitet hat, sollte eine stabile Altersvorsorge aufbauen können.

 

Ich sage ja zu dieser Reform. Sie ermöglicht Teilzeiterwerbstätigen eine zweite Säule, was vor allem Frauen zugutekommt. Sie reduziert die Altersgutschriften von 18 auf 14% für über 55-jährige, was ältere Mitarbeitende entlastet. Und die längst fällige Senkung des Umwandlungssatzes stoppt die Umverteilung von Erwerbstätigen zu Rentnern.

AHV und BVG sind in unserem bewährten Dreisäulensystem die zentralen Säulen. Wer Nein sagt zur BVG-Reform schwächt die zweite Säule und ebnet den Linken den Weg für die Einführung einer Volksversicherung im Umlageverfahren. Vis à vis der demographischen Entwicklung keine gute Idee.

 

Ruth Humbel, ehemalige Nationalrätin Aargau

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