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Volksabstimmung vom 25.09.2022

 

 

„Massentierhaltungsinitiative“

In Kürze

Die Schweiz hat eines der weltweit strengsten Gesetze zum Schutz der Tiere. Würde und Wohlergehen von Tieren sind geschützt, unabhängig davon, wie viele Tiere an einem Ort gehalten werden.Der Bund fördert zudem landwirtschaftliche Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind. Das schreibt die Verfassung vor. Immer mehr Nutztiere leben in speziell tierfreundlichen Ställen und haben regelmässig Zugang ins Freie.Die Initiative will den Schutz der Würde von Nutztieren wie Rindern, Hühnern oder Schweinen in die Verfassung aufnehmen. Sie will zudem die Massentierhaltung verbieten, weil dabei das Tierwohl systematisch verletzt werde.Der Bund müsste strengere Mindestanforderungen festlegen für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse pro Stall. Diese Anforderungen müssten mindestens den Bio-Suisse-Richtlinien von 2018 entsprechen und alle Landwirtschaftsbetriebe müssten sie bei der Tierhaltung einhalten.Die Anforderungen würden auch für den Import von Tieren und Tierprodukten wie auch von Lebensmitteln mit Zutaten tierischer Herkunft gelten.
AbstimmungsfrageWollen Sie die Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)» annehmen?

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Nutztiere sind schon sehr gut geschützt. Immer mehr Tiere werden besonders tierfreundlich gehalten. Ein Importverbot für Produkte ohne Bio-Standard in der Tierhaltung wäre nur mit sehr grossem Aufwand durchzusetzen. Viele Lebensmittel würden teurer.

Empfehlung des Initiativkomitees

Laut Komitee wird das Tierschutzgesetz oft als vorbildlich bezeichnet. Das Komitee findet jedoch, dass die Realität in der Landwirtschaft anders aussehe. Die Initiative fordert deshalb eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, regelmässigen Auslauf ins Freie, kleinere Gruppengrössen und eine schonende Schlachtung.

 

 

„Stabilisierung der AHV (AHV 21)“

In Kürze

Die finanzielle Stabilität der AHV ist in Gefahr, weil geburtenstarke Jahrgänge das Pensionsalter erreichen und die Lebenserwartung steigt. Die Einnahmen der AHV reichen in wenigen Jahren nicht mehr aus, um alle Renten zu finanzieren. Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) soll die Renten der AHV für die nächsten rund zehn Jahre sichern. Sie sieht sowohl Einsparungen als auch Mehreinnahmen vor. 

Zwei Vorlagen – eine Reform

Die AHV-Reform besteht aus zwei Vorlagen:

  • die Erhöhung der Einnahmen
  • die Anpassung der Leistungen der AHV

Die beiden Vorlagen sind miteinander verknüpft; wenn eine der beiden abgelehnt wird, scheitert die ganze Reform.

Erhöhung der Einnahmen
Zusätzliche Einnahmen bringt die Erhöhung der Mehrwertsteuer zu Gunsten der AHV: Der reduzierte Steuersatz wird von 2,5 auf
2,6 Prozent erhöht, der Normalsatz von 7,7 auf 8,1 Prozent.
 
Anpassung der Leistungen der AHV
Neu gilt ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren für Frauen und Männer. Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 erhöht. Diese Erhöhung wird mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert: Tritt die Reform wie geplant im Jahr 2024 in Kraft, werden sich Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 zu besseren Bedingungen vorzeitig pensionieren lassen können oder einen Zuschlag auf ihren AHV-Renten erhalten, wenn sie bis 65 arbeiten. Die Reform bringt zudem mehr Flexibilität: Es wird möglich sein, den Übergang in den Ruhestand zwischen 63 und 70 frei zu wählen und die Erwerbstätigkeit dank Teilrenten schrittweise zu reduzieren.

Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer

Abstimmungsfrage
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2021 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer annehmen?

Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 21)

Abstimmungsfrage
Wollen Sie die Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (AHV 21) annehmen?
 Empfehlung von Bundesrat und Parlament 

Für Bundesrat und Parlament ist die minime Erhöhung der Mehrwertsteuer gerechtfertigt und notwendig. Sie trägt massgeblich zur Sicherung der AHV bei. Wollte man die Finanzen der AHV allein mit Einsparungen stabilisieren, wäre ein einschneidender Abbau der Leistungen notwendig.

 

Standpunkt der Minderheit im Parlament

Eine Minderheit im Nationalrat hat den Bundesbeschluss abgelehnt. Diese Parlamentsmitglieder waren aber nicht grundsätzlich dagegen, für die AHV zusätzliche Mittel zu beschaffen. Sie wollten aber nicht nur die Mehrwertsteuer erhöhen, sondern auch einen Teil der Gewinne der Nationalbank der AHV geben.

 

 

„Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer“

In Kürze

Der Bund erhebt auf Einkommen aus Zinsen eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent. In der Schweiz wohnende Privatpersonen können diese zurückfordern, wenn sie die Zinsen in der Steuererklärung angeben. Auf Zinsen aus Obligationen fällt die Verrechnungssteuer nur an, wenn die Obligationen in der Schweiz ausgegeben wurden. Dies ist ein Nachteil für die Schweizer Wirtschaft. Um Geld aufzunehmen, geben viele Unternehmen ihre Obligationen deshalb in Ländern aus, in denen keine Verrechnungssteuer erhoben wird.Schweizer Unternehmen sollen Obligationen vermehrt in der Schweiz ausgeben. Darum werden mit der Vorlage inländische Obligationen von der Verrechnungssteuer befreit. Schweizer Obligationen würden so für Anlegerinnen und Anleger attraktiver.Weiter fällt mit der Vorlage auch die Umsatzabgabe für inländische Obligationen und weitere Wertpapiere weg. Diese muss heute beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren bezahlt werden.Beide Massnahmen kämen der Schweizer Wirtschaft zugute. Im günstigsten Fall könnte sich die Reform bereits im Jahr des Inkrafttretens selbst finanzieren. Gegen die Reform wurde das Referendum ergriffen. Das Komitee geht davon aus, dass die Vorlage mehr Steuerhinterziehung zur Folge haben wird.
Abstimmungsfrage
Wollen Sie die Änderung vom17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz,VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarkts) annehmen?

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Bundesrat und Parlament wollen abgewanderte Arbeitsplätze und verloren gegangene Steuereinnahmen in die Schweiz zurückholen. Die Reform stärkt den Schweizer Obligationenmarkt und den Werkplatz Schweiz. Im günstigsten Fall könnte sich die Reform bereits im Jahr des Inkrafttretens selbst finanzieren.

Empfehlung des Referendumskomitees

Für das Referendumskomitee führt die Reform zu mehr Steuerkriminalität und zu Steuerausfällen von bis zu 800 Millionen Franken. Von der Reform profitieren laut Komitee vor allem ausländische Anlegerinnen und Anleger. Gleichzeitig bleibt die Verrechnungssteuer auf Bankkonten von Schweizer Stimmberechtigten bestehen.

 

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