Bundesgericht annulliert Abstimmung “Heiratsstrafe”!
1. Mai 2019
Heiratsstrafe: Die CVP erwirkt vor Bundesgericht erstmals die Wiederholung einer nationalen Volksabstimmung
Die CVP ist erfreut, dass das Bundesgericht heute die Abstimmungsbeschwerde zu ihrer Initiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» gutgeheissen hat. Die CVP fordert, dass die Informationsqualität seitens Bundesbehörden verbessert wird, so dass in Zukunft keine Fehlinformationen in solchem Ausmass verbreitet werden. Weiter fordert die CVP, dass der Bundesrat das Gespräch mit dem Initiativkomitee und der Partei sucht, bevor er über sein weiteres Vorgehen entscheidet.
Der heutige Entscheid des Bundesgerichts ist ein Entscheid zugunsten der politischen Rechte des Schweizer Stimmvolks. Der Bundesrat hatte die CVP-Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» mit gravierenden Fehlinformationen bekämpft. Die Schweizerinnen und Schweizer wurden vom Bundesrat getäuscht. Auch die Gegner der CVP-Volksinitiative hatten mit nachweislich falschen Zahlen der Eidgenössischen Steuerverwaltung argumentiert: Statt nur 80’000 Ehepaare sind tatsächlich mehr als das fünffache, sprich 454’000 Paare von einer steuerlichen Diskriminierung betroffen. Insgesamt sind fast 1,4 Millionen Menschen von der Heiratsstrafe betroffen – über 900’000 Berufstätige und über 400’000 Pensionierte.
Gefährdung der direkten Demokratie
Es ist die zentrale Verantwortung und Pflicht des Bundesrats die Schweizerinnen und Schweizer jederzeit korrekt zu informieren. Dies war bei der Abstimmung 2016 nicht der Fall. Ein solch schwerwiegender Fehler gefährdet aus Sicht der CVP unsere direkte Demokratie. Das Vertrauen der Bevölkerung in den Bundesrat wird damit leichtsinnig auf Spiel gesetzt. Dies ist aus staatspolitischer Sicht sehr bedenklich. Wie der heutige Entscheid zeigt, teilt das Bundesgericht diese Einschätzung. Die CVP fordert, dass die Abläufe und Prozesse in der Bundesverwaltung und seitens Bundesrat verbessert werden, so dass in Zukunft im Vorfeld von Volksabstimmung keine Fehlinformationen in diesem Ausmass verbreitet werden. Es ist für unsere direkte Demokratie von grösster Bedeutung, dass das Vertrauen des Schweizer Stimmvolks in die jederzeit korrekten Informationen des Bundesrates nicht unnötig gefährdet wird.
Neuland für Bundesrat und Parlament
Die Annullierung einer eidgenössischen Volksabstimmung stellt unsere direkte Demokratie und ihre Institutionen vor eine völlig neue Situation. Deshalb sollen Bundesrat und Parlament ihrer grossen Verantwortung gegenüber den Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nachkommen. Das Urteil des Bundesgerichts zeigt augenscheinlich auf, dass nicht nur das Stimmvolk auf Basis von falschen, offiziellen Zahlen abgestimmt hat, sondern dass das Schweizer Parlament im selben Ausmass davon betroffen war. Aus diesem Grund ist es konsequent, dem Parlament dieselbe Möglichkeit zu bieten wie dem Stimmvolk – nämlich eine neue Beurteilung der Initiative. Nur so kann garantiert werden, dass auch National- und Ständerat ihren Entscheid zur Initiative auf Basis korrekter Zahlen fällen können. Die CVP erwartet vom Bundesrat, dass er das Gespräch mit dem Initiativkomitee und der CVP sucht, bevor er über sein weiteres Vorgehen entscheidet. Die CVP wartet nun die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesgerichtes ab, um eine sachliche Analyse vorzunehmen und über das weitere Vorgehen im Detail zu entscheiden.
Einsatz für die Abschaffung der Heiratsstrafe geht weiter
Die CVP wird sich weiterhin gegen die steuerliche Benachteiligung von verheirateten und eingetragenen Paaren einsetzen. Obwohl das Bundesgericht diese Diskriminierung bereits 1984 beanstandete, hat sich bis zum heutigen Tage daran nichts geändert. Die CVP wird sich daher weiterhin vehement gegen diese Diskriminierung einsetzen.