EFAS – Notwendige Massnahme
24. November 2024
Die Mitte 60+ Kanton Zug
Notwendige Massnahme, ein erster Schritt
Heute übernehmen die Kantone bei stationären Aufenthalten (mindestens eine Übernachtung im Spital) 55 % der Kosten und die Krankenversicherer 45 %. Im Gegensatz dazu wird im ambulanten Bereich der ganze Betrag durch die Krankenkassen, also aus unseren Prämien, bezahlt. Die Fortschritte der Medizin lassen es zu, dass immer mehr Eingriffe ambulant durchgeführt werden. Das ist wünschenswert, weil ambulante Behandlungen medizinisch häufig sinnvoller und meistens günstiger sind. Dabei muss jedoch die medizinische Indikation für die Art der Behandlung ausschlaggebend sein und nicht die Finanzierung.
Das Wachstum der ambulanten Kosten ist der Hauptgrund der massiv steigenden Prämien. Mit der einheitlichen Finanzierung von medizinischen Behandlungen (EFAS) sollen alle Leistungen gleich finanziert werden – egal ob stationär, ambulant oder im Pflegeheim – und die Kostenentwicklung von Prämien- und Steuerzahlenden gleichermassen getragen werden. Aktuell wäre der Verteilschlüssel über alle Leistungen der Grundversicherung höchstens 73,1 % zu Lasten der Versicherer und mindestens 26,9 % zu Lasten der Kantone. Damit wird auch eine soziale Umverteilung – wie so oft von linker Seite gewünscht – erreicht, indem diese Kosten teilweise via Steuern gedeckt werden.
Es ist ein erster wichtiger Schritt um die Gesundheitskosten zu dämpfen. Nicht nur die Leistungsträger im Gesundheitswesen können dazu einen wesentlichen Beitrag leisten, sondern auch jede einzelne Person. Möglichkeiten gibt es VIELE, man muss nur WOLLEN! Die von linker Seite gewünschte Einheitskasse und/oder einkommens- und vermögensabhängige Prämien sind sicher nicht der Weisheit letzter Schluss.
Der Vorstand Mitte 60+ Kanton Zug empfiehlt der Stimmbürgerin und dem Stimmbürger ein JA zu EFAS in die Urne zu legen.
Für den Vorstand Mitte 60+ Kanton Zug
Peter R. Hofmann, Oberägeri
Peter R. Hofmann
Küfergasse 1
6315 Oberägeri
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