Reform der Eigenmietwert-Besteuerung überfällig
9. August 2019
Leserbrief zur Eigenmietwert-Besteuerung
(siehe LZ 30. Juli „Ende des Eigenmietwertes …“)
Tatsächlich ist die Eigenmietwert-Besteuerung seit Jahren ein politischer Dauerbrenner. Die Aufrechnung dieses fiktiven, verwaltungsseitig festgelegten „Zusatz-Einkommens“ ist je länger je mehr fragwürdig. Ein Systemwechsel ist gar überfällig.
Vor allem Senior/innen mit Eigenwohnraum-Besitz sind von der jetzigen Praxis der Eigenmietwert-Besteuerung nachteilig betroffen. Viele Senior/innen können weder die AHV-Maximalrente und oft auch nur eine bescheidene Pensions-Rente beziehen. Obligatorisch war die Pensionskasse ja erst ab 1985, für Selbstständigerwerbende blieb sie fakultativ. Besonders bei kleineren/mittleren Einkommen oder Teilpensen (namentlich bei Frauen) wirkt sich der Koordinationsabzug rentenschmälernd aus. Viele der heutigen Senioren haben damals ein Eigenheim dank bescheidenem Lebensunterhalt erspart. Durch die spätere Immobilienaufwertung (Landpreise) stieg ebenfalls ihr Eigenmietwert, was wegen der bisherigen Praxis eine zusätzliche Belastung bedeutet. Die monetären Renteneinnahmen sind gegenüber dem steuerbaren Eigenmietwert oft in einem Missverhältnis.
Gerade mit Eintritt in die Pensionierung sinken nämlich das monetäre Einkommen oft um 30 oder mehr Prozente und damit auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Der fiktiv festgesetzte zu versteuernde Eigenmietwert aber stagniert oder steigt tendenziell sogar noch an. Aus familiären Gründen (Wegzug der Nachkommen oder bei Tod eines Ehepartners) ist der Altbesitz zudem oft nicht mehr vollbelegt, was allerdings beim Eigenmietwert keine Reduktion bewirkt. Für viele Senior/innen ist dies mehr als störend. Im Vergleich zu gutbetuchten Rentner/innen werden viele steuerlich oft gar überfordert.
Eine Rechtsungleichheit konstatiere ich gegenüber fremdvermietetem Wohnraum. Dort mussten als Folge gesunkener Hypozinsen wegen des gesetzlich verordneten Referenz-Zinssatzes die Mietzinse spürbar gesenkt werden. Analoges passierte jedoch beim Eigenmietwert nicht.
Die WAK des Ständerates – mit massgeblicher Mitwirkung von CVP-Ständerat Konrad Graber – hat echten Handlungsbedarf rund um die Eigenmietwert-Besteuerung erkannt und eine Vernehmlassung eingeleitet. Der Luzerner Regierungsrat befürwortet in seiner Stellungnahme verdankenswert grundsätzlich ebenfalls einen Systemwechsel. Allerdings warnt er von namhaften Steuerausfällen und möchte diese durch relevante Massnahmen minimieren. Demgegenüber sei hier aber auch erwähnt, dass Kanton und Gemeinden wegen der gesunkenen Hypozinsen bzw. der verminderten Abzugsfähigkeit in den letzten Jahren von den Eigenheimbesitzenden namhafte Mehreinnahmen kassiert haben.
Fazit: ein Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung ist generell und gerade mit Blick auf eigenheimbesitzende Senior/innen, junge Familien und Neuerwerber/innen sehr zu begrüssen, wie dies auch der Seniorenrat CVP60plus des Wahlkreises Willisau in seiner Stellungnahme zur kürzlich abgelaufenen Vernehmlassung des Bundes hingewiesen hat.
„Chalet-Steuer“ statt Eigenmietwert, Bericht NNZ 08.08.2019
Alois Hodel, ehem. CVP-Grossrat, 6243 Egolzwil
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