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Über die richtige Vorsorge im Alter referiert

22. März 2020

SCHÖTZ Am Nachmittagstreff der CVP 60+ im Saal des Gasthauses St. Moritz wurden die Seniorinnen und Senioren von Fachpersonen über die Vorsorge und gesetzlichen Vertretungsrechte sowie über den Istzustand und die Neuerungen bei den Ergänzungsleistungen orientiert.  von Heini Erbini 

(Willisauer Bote 10.03.2020)

 

Sie führte durch die Veranstaltung:
Marianne Kneubühler. Fotos Heini Erbini

 

 

 

 

 

   

 Er sprach über die Reform der
Ergänzungsleistungen: Markus Richard.

 

 

 

 

 

 

Sie sprach über den Vorsorgeauftrag:
Claudia Ziltener.

 

 

 

 

Mit schmissigen Drehorgelmelodien,  die Kurt Huber seinem nostalgischen Instrument entlockte, wurde der Nachmittagstreff der CVP 60+ des Wahlkreises Willisau eröffnet. Marianne neubühler erklärte bei ihrer Begrüssung, dass trotz der Massnahmen des Bundes und des Kantons wegen des grassierenden Coronavirus die Durchführung der Veranstaltung bewilligt wurde. Allerdings müssten alle, die sich in den letzten Wochen in Italien oder China aufgehalten hätten, den Saal verlassen. Der Seniorenrat hätte für diesen Treff zwei ausgewiesene Referenten gewinnen können, die über zwei wichtige Themen orientieren, die viele ältere Leute beschäftigen.

 

Richtiges Abfassen eines Vorsorgeauftrags

Claudia Ziltener, seit 2017 Präsidentin der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Region Willisau-Wiggertal, arbeitet schon seit 2012 bei dieser neuen Fachstelle in Willisau. Sie berichtete in ihrem Referat über ihre Tätigkeit und erläuterte auch die richtige Abfassung eines Vorsorgeauftrags. Mit einem gültigen Vorsorgeauftrag, aber auch mit einer Patientenverfügung könne sichergestellt werden, dass der eigene Wille auch dann noch berücksichtigt werde, wenn dieser bei Verlust der Urteilsfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall nicht mehr geäussert werden könne. Haben Betroffene dies nicht geregelt, könnten einige Entscheide zwar auch durch Angehörige getroffen werden. In weiteren Fällen aber würden behördliche Massnahmen durch die KESB ergriffen. Eine Möglichkeit sei, den Vorsorgeauftrag wie ein Testament von Hand zu schreiben, zu datieren und zu unterschreiben. Der Vorsorgeauftrag kann auch durch einen Notar öffentlich beurkundet werden. Wenn die Angehörigen den Eindruck haben, dass die Person nicht mehr urteilsfähig ist, müssen sie den Vorsorgeauftrag der KESB bringen, die ihn prüft. Nach der Überprüfung und der entsprechenden Verfügung kann die vorsorgebeauftragte Person ihre Arbeit aufnehmen, die dann keiner behördlichen Kontrolle mehr untersteht.

 

Änderungen bei den Ergänzungsleistungen

Markus Richard, der seit 22 Jahren den Bereich Ergänzungsleistungen beim WAS (Wirtschaft Arbeit Soziales) leitet und auch Mitglied der Geschäftsleitung ist, orientierte in seinem Referat auch über einige Neuerungen der EL-Reform, deren Einführung auf den 1. Januar 2021 geplant ist. Er nennt als Gründe der Reform das Kostensparen, Fehlanreize beseitigen und das Mietzinsmaximum anheben. Das Ziel der Ergänzungsleistung (EL) sei nicht etwa Fürsorge, sondern die Existenzsicherung. Im letzten Jahr hätten im Kanton Luzern 17 616 Personen, davon 5885 IV-Rentner, Ergänzungs-leistungen bezogen, was zu einem Aufwand von 241 Millionen Franken führte. Neu wird das Mietzinsmaximum etwas nach oben angepasst. Für eine Einzelperson in der Region 2 auf 1325 Franken und in der Region 3 auf 1210 Franken pro Monat. Anpassungen gibt es auch bei den Krankenkassenprämien. Keinen Anspruch auf EL-Leistungen haben Einzelpersonen bis zu einem Vermögen von 100 000 Franken und Ehepaare bis 200 000 Franken. Selbst bewohnte Liegenschaften werden bei der Vermögensschwelle nicht berücksichtigt. Die Vermögensfreibeträge werden gesenkt. Bei Alleinstehenden von 37 500 auf 30 000 Franken und bei Ehepaaren von 60 000 auf 50 000 Franken. Neu wird nun auch ein Vermögensverzicht bei übermässigem Vermögensverbrauch überprüft. Auch gibt es Änderungen bei der Rückforderung von bezogenen Leistungen. Übersteigt der Nachlass 40 000 Franken, so muss die EL zurückbezahlt werden. Beide Referenten beantworteten zahlreiche Fragen aus dem Publikum.

 

Wichtige Regionalpresse

Alois Hodel erinnerte an die Bedeutung der Regionalpresse. Er bedauerte auch die aus wirtschaftlichen Gründen erfolgte Einstellung der Wochenzeitung «Oberwiggertaler». Er fand, dass die Regionalmedien eine wichtige Aufgabe hätten in der Medienlandschaft. Leider würden heute immer mehr unter wirtschaftlichen Druck geraten. Er lobte besonders die Zeitung «Willisauer Bote», eine wichtige regionale Zeitung, die weit über die Region hinaus Beachtung finde und auch für die Information der Bevölkerung über regionale Themen sehr wichtig sei. Weil sich die grossen Tageszeitungen immer mehr zusammenschliessen, führe dies auch zu weniger Meinungsvielfalt und regionale Themen würden vermehrt auf der Strecke bleiben. Aber auch der Einfluss eines Milliardärs, der zahlreiche kleine Lokalzeitungen aufkaufe oder finanziell unterstütze, um seine politische Gesinnung unters Volk zu bringen, sei keine gute Entwicklung. Darum rufe er auf, durch ein Abonnement die wichtige regionale Presse des Hinterlands zu unterstützen. Am Schluss der Veranstaltung verabschiedete Marianne Kneubühler Claire Steinmann, die im Seniorenrat mitgearbeitet hat. Der nächste Nachmittagstreff wird voraussichtlich am 2. September stattfinden. Thema wird die Flugzeugbeschaffung der Armee sein. Vorgesehen ist, dass neben Nationalrätin Ida Glanzmann auch der Armeechef anwesend sein wird, der auch Fragen beantwortet.

 

 

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